Fahrzeugbesitzer, die auf Elektromodelle umsteigen, werden durch die THG-Prämie belohnt. Diese Prämie, die aus dem Pariser Klimaabkommen resultiert, steht nicht nur Privatpersonen, sondern auch für Ladestationen zur Verfügung.
Elektrobetriebe können sogar doppelt profitieren, indem sie Partner von THG-Quoten-Händlern, sogenannten Poolern, werden. Durch diese Partnerschaften können sie von jedem Neukunden, der eine THG-Prämie beantragt, profitieren.
Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen. Obwohl die Fördermittel der KfW für E-Autos und Ladestationen derzeit erschöpft sind, bietet die THG-Prämie weiterhin finanzielle Anreize.
Mineralölkonzerne müssen ihre Treibhausgasemissionen gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz reduzieren und können zur Kompensierung THG-Zertifikate erwerben, die vom Umweltbundesamt ausgestellt werden. Sowohl private Nutzer von E-Fahrzeugen als auch Unternehmen und Kommunen haben Anspruch auf diese Zertifikate.
Für Elektrobetriebe ergeben sich zwei Möglichkeiten zur finanziellen Aufbesserung: Sie können jährlich eine THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug und jede öffentlich zugängliche Ladesäule beantragen. Zudem können sie durch ein Partnerprogramm mit einem Pooler von den THG-Prämien ihrer Kunden profitieren.
Die Höhe der THG-Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für reine Elektrofahrzeuge wird eine pauschale Emissionseinsparung angesetzt, mit der ein handelbares Zertifikat beantragt werden kann. In Deutschland liegt die Prämie für ein E-Auto im dreistelligen Euro-Bereich. Für Ladestationen gilt die Voraussetzung, dass diese öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur eingetragen sowie geeicht sind. Durch diese Prämien können sowohl der Besitzer des E-Fahrzeugs oder der Ladesäule als auch der Pooler und der Elektrobetrieb profitieren.
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